RAL RATGEBER GARTEN & NATUR / ERHOLUNG rät: • Reiter dürfen in vielen Bundesländern nur speziell gekennzeichnete Reitwege nutzen. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) gibt Auskunft über die wichtigsten Regelungen. Allgemein muss das Reittempo stets dem oftmals von Unebenheiten und Wurzeln geprägten Gelände angepasst werden. Andere Waldbesucher dürfen nur im Schritttempo passiert werden. Dies gilt auch für Wegkreuzungen und unübersichtliche Stellen. WEITERE INFORMATIONEN T M W DKV - Gütegemeinschaft für FORSTLICHES VERMEHRUNGSGUT E.V. (0611) 8 15 16 41 info@dkv-net.de www.dkv-net.de TIPPS • Das Ausführen von Hunden ohne Leine ist im Wald in vielen Bundesländern verboten und nur in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten gestattet. Aber auch Hundeauslaufgebiete sind Lebensräume für Rehe, Wildschweine und andere Waldbewohner. Hundebesitzer müssen daher darauf achten, dass die Wildtiere durch ihren Hund nicht gestört oder gar gefährdet werden. T M W Gütegemeinschaft WALD- UND LANDSCHAFTSPFLEGE E.V. (06695) 91 16 63 info@ral-ggwl.de www.ral-ggwl.de • Auf allen allgemein zugänglichen Waldwegen gilt die Straßenverkehrsordnung. Diese ist von Fußgängern, Reitern und Autofahrern gleichermaßen zu beachten. Auf welchen Wegen Radfahrer im Wald fahren dürfen, regeln die Landeswaldgesetze jeweils unterschiedlich. Allerdings sollte generell nur auf Wegen und nicht quer durch den Wald zwischen den Bäumen hindurch gefahren werden. 42
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